Inbetriebnahme

Zur Inbetriebnahme gehört die Inspektion des durchgeführten Anschlusses des Systems. Sollten Änderungen notwendig sein, so werden diese gemeinsam mit dem Elektroinstallateur vorgenommen. Der Servicetechniker prüft den einwandfreien Sitz von Kabel- und Steckverbindungen innerhalb des Gerätes. Diese könnten sich durch den Transport möglicherweise gelöst haben. Auf diese Weise erhält der zukünftige Betreiber die Gewissheit einer einwandfreien Funktion der Systeme und kann sich auf die Übernahme der Garantie durch den Hersteller verlassen.

Die Verbindungen zwischen Batterien, Batteriemodulen bzw. Batterieschränken und Geräten werden bei nebeneinander stehenden Anlagen vom Servicetechniker ausgeführt. Bei weiter auseinander liegenden Aufstellungsorten gehören die notwendigen Verbindungen üblicherweise zum Lieferumfang des Elektroinstallateurs.

  • Übergabe des Systems

Die Gerätetechnik wird auf einwandfreie Funktion getestet. Sollte ein Lasttest nach den Wünschen des Betreibers durchgeführt werden, so besteht an diesem Tag die geeignete Möglichkeit dazu. Für die entsprechende Last sorgt der Betreiber.

Gemeinsam mit dem Betreiber oder seinem Vertreter bzw. Beauftragten erklärt der Servicetechniker die Funktion und Bedienung der Geräte. Es wird ausdrücklich gewünscht, dass der Betreiber während der Einweisung die Bedienung unter der Anleitung des Servicetechnikers selbst übernimmt. Hierdurch wird der Betreiber selbstsicher in der Handhabung und übernimmt anschließend die gemeinsam geprüfte Anlage in seine Verantwortung. Er kann sich auf die korrekte Funktion verlassen und die Gewährleistung ist zugesichert.